Sonderbeschluss zum Eintrag von Hengsten ins Hengstbuch I

DON PLAISIER v. Don Nobless erhält für die Decksaison 2020 den Eintrag ins Hengstbuch I

Warendorf. Aufgrund des Ausfalls der Hengstleistungsprüfungen infolge der Coronavirus-Epidemie ist die vorläufige Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I im Jahr 2020 auch ohne die Nachweise der notwendigen Hengstleistungsprüfungen möglich. Diese Aussetzung der ZVO-Bestimmungen zum Hengstbuch I-Eintrag haben die FN-Mitgliedszuchtverbände, die ein Zuchtprogramm für Deutsches Reitpferd führen, mehrheitlich im Rahmen einer Online-Konferenz beschlossen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass den Hengsten die Prüfungen generell erlassen werden. Für die vorläufige oder endgültige Eintragung in das Hengstbuch I im Jahr 2021 müssen alle notwendigen Eigenleistungsnachweise gemäß Zuchtverbandsordnung (ZVO) nachgewiesen werden.

Somit verfügen alle im Katalog der Sächsischen Gestütsverwaltung aufgeführten Hengste über einen gültigen Eintrag im Hengstbuch I für die Zuchtsaison 2020 und werden ihre Eigenleistung für 2021 zu gegebenem Zeitpunkt gemäß Zuchtverbandsordnung (ZVO) nachweisen.

Im Detail bedeutet dies: Die Hengste MILBRIDGE v. Million Dollar, KANZONE v. Kannan, DON PLAISIER v. Don Nobless, CORNET’S PLEASURE VDL v. Cornet Obolensky, FABION BLUE HORS v. Farell und LANDESHUT v. Landskron erhalten die vorläufige Eintragung von dreijährigen gekörten Hengsten in das Hengstbuch I für die Decksaison 2020 ohne Teilnahme an einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung.
Die vorläufige Eintragung von vierjährigen gekörten Hengsten mit entsprechendem Ergebnis aus einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung, aber ohne Teilnahme an einer Sportprüfung für Hengste Teil I in das Hengstbuch I für die Decksaison 2020 erhält der Oldenburger Springpferdehengst HICKSTEAD JUNIOR v. Hickstead White.
Für Landbeschäler EL SALVADOR v. Escolar gilt die Regelung zur vorläufigen Eintragung von fünfjährigen gekörten Hengsten mit entsprechenden Ergebnissen aus einer 14tägigen Veranlagungsprüfung sowie aus einer Sportprüfung für Hengste Teil I, aber ohne Teilnahme an einer Sportprüfung für Hengste Teil II in das Hengstbuch I für die Decksaison 2020.