FN-Sonderbeschluss zum Eintrag ins Hengstbuch I

Junghengste im Landgestüt Moritzburg
FOR DIAMOND v. For Romance I - Diamond Hit mit Lehrling Tom Höhne | Foto: A. Imke
Junghengste im Landgestüt Moritzburg
FAIR DEAL v. Franklin (l.) und ZENEGRO v. Zinedream | Foto: A. Imke
Junghengste im Landgestüt Moritzburg
FOR DIAMOND v. For Romance I - Diamond Hit| Foto: A. Imke

Aufgrund der aktuellen Herpessituation (EHV-1) haben die deutschen Zuchtverbände entschieden alle Hengstleistungsprüfungen bis Mitte April 2021, die 14-tägige Veranlagungsprüfung sogar bis Ende April abzusagen. Dies hat zur Folge, dass mit Sonderbeschluss der FN der Eintrag von Hengsten in das Hengstbuch I ohne Nachweis der eigentlich notwendigen Hengstleistungsprüfungen für das Zuchtjahr 2021 erfolgt.

Für die folgenden Moritzburger Landbeschäler bedeutet das den Eintrag in Hengstbuch I:

  • DELTA ONE von Diarado
  • FAIR DEAL von Franklin
  • FOR DIAMOND von For Romance I
  • IL SILENZIO M von Asgard’s Ibiza
  • INDIAN SUMMER von Indian Rock
  • ZENEGRO von Zinedream
  • OGANO’S EDITION von Ogano Sitte
  • LAUSITZER JUNIOR II von Lausitzer

Auch die bereits bewährten Hengste CHADWICK und CORNET’S EDITION erhalten für 2021 den erforderlichen Eintrag. Beide hatten bereits den 14-Tage-Test und jeweils einen Sporttest mit Bestnoten absolviert und hätten mit Abschluss des Sporttest II den finalen Hengstbucheintrag erhalten. Für alle genannten Hengste ist dennoch das Nachholen der Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgesehen, um die dann für das Jahr 2022 wieder notwendigen Eigenleistungsnachweise gemäß Zuchtverbandsordnung (ZVO) zu erhalten.